Herstellung Buchenholzlineale,Zeichengeräte.Holzartikel
Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines: Mit dem Erscheinen dieser Preisliste werden alle vorangegangenen Listen ungültig. Irrtum vorbehalten. Änderungen in der Ausführung unserer Artikel bleiben vorbehalten.


Preisstellung: Unsere Preise gelten in Euro ab Werk Obersulm-Willsbach und sind freibleibend. In Rechnung gestellt werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise! nach Auftragserteilung Sie verstehen sich in Stück, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben. Porto-Kosten sowie Verpackung werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.


Franko-Lieferung Inland: Die Lieferung von Sendungen im Nettowarenwert von mindestens € 250,-- erfolgt franko. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.


Lieferung Ausland: die Lieferung ab Werk.


Kleinaufträge: nach Anfrage


Lieferzeiten: Sind unverbindlich. Wir behalten uns vor, die Lieferung hinauszuschieben, wenn durch Betriebsstörungen, Materialmangel bei uns oder unseren Lieferanten, durch Ereignisse höherer Gewalt, sowie sonstige Ursachen, die Ausführung übernommener Aufträge erschwert oder verzögert wird. Schadenersatzansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.


Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum sowie bei Vorauszahlung bzw. Lieferung per Nachnahme gewähren wir 2 % Skonto.


Mehrwertsteuer: Auf alle Inlandslieferungen erheben wir die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.


Versand: Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.


Versicherung: Wird von uns gegen Berechnung der Selbstkosten gedeckt, falls nicht anders vereinbart.


Beanstandungen: Wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung werden nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang anerkannt.


Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, im Falle der Zahlung  Scheckeinlösung bleibt die Ware unser Eigentum. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist der Käufer bis zur völligen Bezahlung nicht berechtigt. Wird die Ware vor Bezahlung des Käufers durch den Käufer an Dritte weiterveräußert, so gilt die Forderung des Käufers an den Dritten als dem Verkäufer abgetreten.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Stuttgart

Von den genannten Bedingungen abweichende
Abmachungen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung gültig.  


Sonderanfertigungen: Aus produktionsbedingten Gründen müssen wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung für Sonderaufträgen von ± 10 % vorbehalten, Toleranz mindestens 1 Stück.


Liefervorbehalt: Aus technischen Gründen behalten wir uns vor, einzelne Sorten oder Längen ganz oder teilweise zu streichen. Anspruch auf Belieferung kann daher nicht anerkannt werden.


Haftungsausschluß: Für Vermögens- und andere Schäden, hervorgerufen durch etwaige fehlerhafte Ware, übernehmen wir keine Haftung. Es besteht nur Anspruch auf Ersatz der fehlerhaften Teile unter Einhaltung der Reklamationsfrist von 14 Tagen.


Warenrücknahme: Nehmen wir entgegenkommenderweise Waren unseres Fabrikates zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Warenwertes berechnet.


Packungseinheit: Um eine rationelle Abwicklung zu erreichen, gleichzeitig aber Zählfehler und Beschädigungen auszuschließen, haben wir für die Artikel, bei denen es vertretbar ist, Packungseinheiten eingeführt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir hier in Zukunft bei Bestellungen, die nicht die Packungseinheiten erreichen, auf die Packungseinheit auffüllen.


Mit der Erteilung Ihres Auftrages gelten die obigen Bedingungen betreffend Preisstellung und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als von Ihnen anerkannt.